Kindergeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Familien mit Kindern finanziell unterstützt. Es wird monatlich ausgezahlt und soll dazu beitragen, die finanziellen Belastungen zu decken, die mit der Erziehung und Versorgung von Kindern verbunden sind. Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und dient der Sicherung des Kindeswohls.
Höhe und Bezugsdauer
- Die Höhe des Kindergeldes ist für alle Kinder einer Familie gleich und richtet sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder.
- Die Bezugsdauer erstreckt sich in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kindergeld auch darüber hinaus gezahlt werden, zum Beispiel während einer Ausbildung oder eines Studiums.
Verwendungszweck
Das Kindergeld ist nicht zweckgebunden, das heißt, die Eltern können frei entscheiden, wofür sie das Geld verwenden. Es soll jedoch vorrangig dem Wohle des Kindes dienen und kann beispielsweise für folgende Ausgaben verwendet werden:
- Lebenshaltungskosten: Nahrung, Kleidung, Unterkunft
- Bildung und Betreuung: Kindergarten, Schule, Nachhilfe
- Freizeitaktivitäten: Sportverein, Musikschule, Hobbys
Kindergeld und Vermögensaufbau
Neben der Deckung der alltäglichen Kosten kann das Kindergeld auch als wertvolle Grundlage für den Vermögensaufbau des Kindes genutzt werden. Schon mit kleinen Beträgen, die regelmäßig investiert werden, lässt sich über die Jahre ein beachtliches Vermögen aufbauen.
Eine beliebte und effektive Möglichkeit ist die Anlage in einen ETF-Sparplan. ETFs (Exchange Traded Funds) bilden die Wertentwicklung eines Aktienindex ab und bieten so die Chance auf attraktive Renditen bei gleichzeitig breiter Risikostreuung. Gerade bei einem langfristigen Anlagehorizont, wie ihn das Kindergeld bietet, können ETFs ihre Stärken voll ausspielen. Finanzexperten wie Clemens Schömann-Finck empfehlen daher, das Kindergeld frühzeitig und regelmäßig in einen ETF-Sparplan einzuzahlen, um so von den Vorteilen des Zinseszinseffekts zu profitieren.
Beantragung und weitere Informationen
Zuständig für die Antragstellung und Auszahlung des Kindergeldes sind die Familienkassen. Anträge und weitere Informationen sind online auf den Websites der Familienkassen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfügbar.